Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
• Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen und Videografen (nachfolgend nur Fotograf) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
• “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Abzüge, Daten auf CD oder sonstigen Datenträgern, Videos usw.)
II. Urheberrecht
• Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
• Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
• Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
• Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
• Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
• Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
• Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
• Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
• Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
• Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
• Bei Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Erst bei Erhalt der Anzahlung gilt ein Termin als verbindlich vereinbart. Sagt der Auftraggeber einen Termin ab, erstattet der Fotograf die Anzahlung, wenn er stattdessen einen anderen Auftrag wahrnehmen kann.
• Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
• Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
• Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
• Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
• Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Nebenpflichten
• Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
• Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
VI. Stornierungspauschale
1. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht dem Fotografen, ein Ausfallhonorar zu. Dieses ist wie folgt gestaffelt:
– Stornierung ab dem 15. Tag nach Vertragsschluss und bis zu 1 Jahr vor Buchungstermin: 25 % des vereinbarten Honorars;
– Stornierung 6 Monate vor Buchungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars
– Stornierung bis zur 3 Monaten vor Buchungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars;
– Stornierung weniger als 3 Tage vor Buchungstermin: 100 % des vereinbarten Honorars, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
2. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, Nachweis über einen die Pauschale unterschreitenden Betrag zu erbringen.
VII. COVID-19
1. Für Stornierungen des Auftraggebers, die auf die COVID-19-Pandemie (kurz: COVID-19) zurückzuführen sind, gilt VI. ausdrücklich auch.
2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass COVID-19 anhält. Insbesondere ist ihm bewusst, dass damit kurzfristige Änderungen der Rechtslage einhergehen können, die sich auf die Durchführung von Veranstaltungen auswirken. Hierzu gehören vor allem behördliche Anordnungen zur Erteilung und Entziehung einer Veranstaltungserlaubnis oder Modifizierungen, die sich beispielsweise auf die Teilnehmerzahl, Alkoholausschank oder Tanzerlaubnis beziehen.
3. Der Auftraggeber trägt unbeschadet der Regelungen in IV. das Risiko dafür, dass er einen dem Fotografen erteilten Auftrag absagen muss.
4. Sagt der Auftraggeber den erteilten Auftrag ab und kann der Fotograf stattdessen einen anderen Auftrag annehmen, zahlt er die getätigte Anzahlung zurück.
5. Der Fotograf haftet nicht für eine Verzögerung oder Nichtdurchführung des Auftrages aufgrund behördlicher Anordnungen, wie Betriebsschließungen, Tätigkeits- oder Einreiseverbote. Der Fotograf übernimmt diesbezüglich ausdrücklich keine Garantie. Die Regelungen des IV., insbesondere die Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleiben hiervon unberührt.
VIII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
IX. Bildbearbeitung
• Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
• Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
• Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
X. Lieferzeiten und Reklamation
• Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
• Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.
XII. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.